„Es kommt auf das Gewässer an“ – so stellt Prof. Dr. Thomas Klefoth gleich am Anfang unseres Gesprächs klar. Wir haben uns mit ihm am 7. Oktober verabredet, um mit ihm über die Umsetzung von Gewässerschutz zu reden.
Das dies nicht an jedem Binnengewässer gleich ist, ist sicher klar, aber Herr Klefoth führt uns gleich zu Beginn in die Details ein: im Unterschied zu Naturseen werden künstliche Baggerseen oft mit einem Plan zur Folgenutzung angelegt, der Naturschutz zum Ziel hat; zudem befinden sie sich vermehrt in Privatbesitz. Dieser Aspekt macht die Sache mit dem Naturschutz wieder etwas komplizierter. Denn Privatbesitz bedeutet auch Nutzungsrechte, also das Recht, dort zu angeln und ggf. zu jagen. Doch genau daraus, so Klefoth, ergibt sich auch ein großer Vorteil der privaten Seen in Bezug auf den Naturschutz. Schon aus Eigeninteresse und meist auch aus Nähe zur Natur kümmern sich beispielsweise Angelvereine sehr konsequent um den Schutz ihres Gebiets. Oft haben sie sehr schnelle, unbürokratische Möglichkeiten, neue Maßnahmen zu beschließen und umzusetzen, z.B. die Ausweisung von Laichschongebieten oder partielle Betretungsverbote. Häufig sind diese geschützten Flächen jedoch klein und stehen zunächst isoliert von anderen Schutzgebieten – einer Rechtsordnung unterliegen diese freiwilligen Schutzgebiete nicht, sodass die langfristige Sicherung der Gebiete nicht gegeben ist.
Im Gegensatz dazu stehen die Seen, an denen ein behördliches Schutzgebiet ausgewiesen wird. Dies ist oft ein langer Prozess. Im sogenannten „Beteiligungsverfahren“ haben die Bevölkerung und alle Stakeholder sowie Naturschutzverbände und Vereine ein Mitspracherecht und können somit an dem Entstehen der Schutzgebietsverordnung für das Naturschutzgebiet mitwirken. Klefoth spricht aus Erfahrung, wenn er meint, dass dies in der Praxis nur bedingt funktioniert. Oft finden die Einwände aus Sicht der Beteiligten kein ausreichendes Gehör oder werden nicht ausreichend diskutiert. So entstehen immer wieder Protestaktionen in Form von Bürger*innenversammlungen oder anderen Formaten, die nur noch wenig an Veränderung erreichen. Ein essentielles Problem sieht Klefoth in der mangelnden Transparenz und Kommunikation, fehlender Mediation und auch den unterschiedlichen Einflussmöglichkeiten einzelner Vereine und Verbände. Dies kann im Rückkehrschluss negativen Einfluss auf die Akzeptanz und auch die Einhaltung der neuen Regeln in einem Schutzgebiet haben.
Abschließend lässt sich festhalten, dass sowohl im „privaten“, als auch “behördlichen“ Naturschutz nicht alles perfekt ist. Aber im Gespräch mit Herrn Klefoth wird uns auch bewusst, dass einige Stellschrauben sichtbar werden, an denen eine Verbesserung des Ablaufs durch theoretisch machbare Maßnahmen wie Mediation durch neutrale Instanzen viele Erfolge verzeichnen würden.
Wir danken Herrn Klefoth herzlich für dieses interessante Gespräch und die detaillierten Einblicke, die wir gewinnen durften.